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   OLG Hamm, 09.09.2003 - 4 U 86/03   

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https://dejure.org/2003,9882
OLG Hamm, 09.09.2003 - 4 U 86/03 (https://dejure.org/2003,9882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2003 - 4 U 86/03 (https://dejure.org/2003,9882)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2003 - 4 U 86/03 (https://dejure.org/2003,9882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes; Bewerbung von Schuhen ohne Angaben zu Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Stoffe; Annahme eines bewussten und planmäßigen Gesetzesverstoßes; Sekundärer Marktbezug der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht-freundlich.de: RA Thomas Feil (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Schuhwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; TextilkennzeichnungsG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsvorschriften beim Vertrieb von Schuhen; Anforderungen an die Darlegung bewussten und planmäßigen Verstoßens gegen Ordnungsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2003 - 4 U 86/03
    Das Ergebnis ist auch nicht anders, wenn man mit dem Bundesgerichtshof von der verletzten allgemeinen Ordnungsvorschrift verlangt, daß sie wenigstens einen sekundären Marktbezug aufweisen muß, um einen solchen Gesetzesverstoß zugleich auch als Wettbewerbsverstoß ansehen zu können (BGH WRP 2000, 1116 - Abgasemissionen; dazu kritisch Köhler/Piper aaO § 1 Rdzif. 729).
  • LG Frankenthal, 14.02.2008 - 2 HKO 175/07

    Umfang der Informationspflichten eines Ebay-Händlers

    Sinn und Zweck des TextilKennzG ist es, dass sich der Verbraucher über die verarbeiteten Materialien, deren Qualität und Verwendbarkeit, unterrichten und seinen Kaufentschluss in voller Kenntnis dieser Umstände treffen kann (BGH GRUR 80, 302; OLG Hamm GRUR-RR 04, 115).
  • OLG Hamm, 24.11.2009 - 4 W 149/09

    Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Dringlichkeit i.S. von § 12

    Hinsichtlich der genannten Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes handelt es sich um Marktverhaltensregelungen nach § 4 Nr. 11 UWG (vgl. Senat GRUR-RR 2004, 115, noch zu § 1 UWG; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 11.130).
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